BaFin – Was ist BaFin?
BaFin oder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat sicherlich jeder der sich für das Thema Finanzen oder Börse interessiert schon mal gehört. Doch nicht jeder weiß was die BaFin überhaupt macht, welche Aufgabe die BaFin hat.
Die BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine rechtsfähige deutsche Bundesanstalt mit Sitz in Frankfurt am Main und Bonn. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.
Die BaFin beaufsichtigt und kontrolliert als Finanzmarktaufsichtsbehörde im Rahmen der Finanzaufsicht alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland. Mit der Schaffung des einheitlichen europäischen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM) im Rahmen der europäischen Bankenunion gab die BaFin die Aufsicht von „signifikanten“ Banken im November 2014 an die Europäische Zentralbank (EZB) ab.
Gründung
Die BaFin wurde auf Grund des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) am 1. Mai 2002 durch Zusammenlegung der Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BAKred), den Wertpapierhandel (BAWe) und das Versicherungswesen (BAV) gegründet. Durch die Zusammenlegung der drei Aufsichtsämter sollen Kompetenzüberschneidungen und Aufsichtslücken beseitigt werden. Mit der einheitlichen Aufsicht sollen die Verflechtungen auf den nationalen und internationalen Kapitalmärkten und die damit verbundenen Risiken besser erfasst und handhabbar gemacht werden. Damit soll die BaFin zur Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Finanzplatz beitragen. Neben den Aufgaben der Vorgängerinstitutionen können der BaFin weitere Aufgaben übertragen werden, beispielsweise die Beratung anderer Staaten beim Aufbau nationaler Behörden ähnlich der BaFin.
Organisation
Die BaFin wird von einem Direktorium geleitet, das aus dem Präsidenten Felix Hufeld sowie den Exekutivdirektoren Elisabeth Roegele (Geschäftsbereich Wertpapieraufsicht), Raimund Röseler (Bereich Bankenaufsicht), Frank Grund (Bereich Versicherungsaufsicht) und Béatrice Freiwald (Innere Verwaltung und Recht) besteht.
Neben den Fachbereichen, den sogenannten operativen Säulen, gibt es in der BaFin Abteilungen, die nicht unmittelbar der Kontrolle des Markts dienen, sondern sektorübergreifende oder organisatorisch-verwaltungstechnische Aufgaben wahrnehmen, beispielsweise Risikomodellierung, Geldwäsche und Internationale Aufgaben. Das Presse- und Informationsreferat, die Innenrevision, die Abteilung Analyse & Strategie und das Präsidialbüro unterstehen direkt dem Präsidenten.
Die BaFin und ihre rund 2400 Mitarbeiter werden vollständig durch Gebühren, die bei Verwaltungshandlungen erhoben werden, und durch die jährliche Umlage der übrigen Kosten auf die beaufsichtigten Institute und Unternehmen finanziert; sie ist damit unabhängig vom Bundeshaushalt. Eine Klage beim Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Verfassungsgemäßheit der (Zwangs-)Umlage wurde 2009 als unbegründet zurückgewiesen. Die Umlage soll nach Ansicht des Gerichts „das Vertrauen der Anleger in die Solidität und Lauterkeit dieser Unternehmen als notwendige Rahmenbedingung für einen funktionsfähigen Finanzmarkt stärken“
Die BaFin beaufsichtigte im Februar 2012 etwa 1880 Kreditinstitute, 680 Finanzdienstleistungsinstitute, 600 Versicherungsunternehmen, 30 Pensionsfonds und 77 Kapitalanlagegesellschaften mit 5900 Fonds. Mit Start des SSM Anfang November 2014 übernimmt die EZB in Deutschland die direkte Aufsicht über 21 als bedeutend eingestufte Gruppen. Die direkte Aufsicht über die rund 3600 nicht bedeutenden Institute im Euro-Raum verbleibt zunächst bei den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten; darunter sind etwa 1700 deutsche Institute, die weiterhin der direkten Aufsicht durch die BaFin.
Aufgaben
Die Hauptaufgabe der BaFin ist die Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Handel mit Wertpapieren in Deutschland. Damit sollen die Funktionsfähigkeit, Integrität und Stabilität des deutschen Finanzsystems sichergestellt werden. Als (finanz-)marktorientierte Anstalt ist die BaFin für Anbieter und Konsumenten verantwortlich. Auf der Angebotsseite achtet sie auf die Solvenz von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstituten. Für Anleger, Bankkunden und Versicherte sichert sie das Vertrauen in die Finanzmärkte und die darin agierenden Gesellschaften.
Wertpapieraufsicht
Ziel und Zweck der Arbeit der dritten Säule der BaFin ist es, die Funktionsfähigkeit der deutschen Märkte für Wertpapiere und Derivate nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere die Unterbindung von Insiderhandel und anderen Missbrauchsfällen. Die Banken melden der BaFin alle Wertpapierkäufe und -verkäufe, sowie jede Ad-hoc-Meldung von börsennotierten Unternehmen. Diese Informationen bilden eine wesentliche Grundlage für die Verfolgung von Kurs- und Marktpreismanipulation. Insbesondere werden Geschäfte der Geschäftsführung eines Unternehmens mit Aktien desselben Unternehmens (Directors’ Dealings) beobachtet.
Die Möglichkeiten der BaFin zum Eingriff in das Marktgeschehen reichen von der Vorladung und Einvernahme von Personen, über die Aussetzung oder das Verbot des Handels mit Finanzinstrumenten (Wertpapieren usw.), bis zur Pflicht der Anzeige gewisser verdächtiger Tatsachen bei der Staatsanwaltschaft. Dabei ist die BaFin ausdrücklich zur Übermittlung personenbezogener Daten von Verdächtigen und möglichen Zeugen berechtigt, soweit dies zur Strafverfolgung notwendig ist.
Darüber hinaus überwacht die BaFin die aufgrund von Markttransparenzvorschriften vorgeschriebenen Meldungen und Veröffentlichungspflichten von bedeutenden Stimmrechtsanteilen und nimmt seit 2002 die Überwachung von Übernahmen von börsennotierten Unternehmen aufgrund des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes wahr.
Neben diesen aktiven Aufgaben ist die BaFin die zentrale Hinterlegungsstelle für Verkaufsprospekte. Die BaFin prüft diese hinterlegten Prospekte nur auf formale, nicht aber auf inhaltliche Richtigkeit; auch die Bonität des Emittenten wird nicht geprüft.
Am 19. September 2008 kündigte die BaFin an, als Reaktion auf die immer bedrohlichere Ausmaße annehmenden weltweiten Verwerfungen an den Aktienbörsen in der Folge der Finanzkrise, Leerverkäufe von elf deutschen Finanztiteln vom 20. September 2008, 00:00 Uhr, bis zum 31. Dezember 2008, 24:00 Uhr, zu verbieten. Zuletzt wurde diese Maßnahme bis zum 31. Mai 2009 verlängert. Ähnliche Maßnahmen wurden ebenso in den USA und Großbritannien verkündet. Diese Maßnahme nach § 4 Abs. 1 WpHG wurde für Aktien folgender Finanzdienstleister getroffen: der Aareal Bank AG, Allianz SE, AMB Generali Holding AG, Commerzbank AG, Deutsche Bank AG, Deutsche Börse AG, Deutsche Postbank AG, Hannover Rück, Hypo Real Estate Holding AG, MLP AG und Munich Re. Heute besteht eine ausdrückliche Befugnis der BaFin zu derartigen Maßnahmen nach § 4a Abs. 1 WpHG.
Für den Zeitraum vom 19. Mai 2010 bis zum 31. März 2011 hat die Bankenaufsicht erneut ungedeckte Leerverkäufe von Staatsanleihen der Eurozone, sowie von 10 Unternehmen der deutschen Finanzbranche untersagt, um die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu unterstützen.
Unternehmensdatenbank
Die BaFin unterhält eine Unternehmensdatenbank, die auch öffentlich einsehbar ist, in der alle Banken, Finanzdienstleister, Kapitalanlagegesellschaften, Versicherer oder Pensionsfonds gelistet sind, die eine schriftliche Erlaubnis besitzen, notifiziert sind oder eine Repräsentanz in Deutschland unterhalten. Aufgeführt werden Unternehmen, ihre numerische ID, der Erlaubnistyp, das Erlaubnisdatum, die Unternehmens-Gattung und, sofern vorhanden, die zuständige Schlichtungsstelle.
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