Skip to main content

Die Börse – Leerverkäufe

Viele Trader mögen Leerverkäufe nicht, weil sie glauben diese sorgen für fallende Kurse an der Börse. Aus Sicht der Bullen mag dies ja so sein, doch man kann die Leerverkäufe auch sehr gut für das Trading nutzen. Man muss sich lediglich über die Leerverkäufe oder auch Shorts genannt informieren. In Deutschland kann man sich jedoch relativ einfach auf die Spurensuche zu den Shorts oder Leerverkäufen machen.

Hilfreich ist ein Blick in die elektronische Ausgabe des Bundesanzeigers. Er ist eine wahre Fundgrube für Anleger, die an Informationen herankommen wollen, die ansonsten kaum zu finden sind.

Die Bandbreite der angebotenen Informationen in der Datenbank des Bundesanzeigers ist dabei auf den ersten Blick erschlagend.

Sie reicht von Verkündungen, Bekanntmachungen, Ausschreibungen, Hinweisen zu Klagen, Strafsachen, Konkursen über Jahresabschlüsse bis hin zu Bekanntmachungen von Berufsgenossenschaften, Krankenkassen, Vereinen und Verbänden etc..

Wie können wir den Bundesanzeiger für uns nutzen?

Rubrik Leerverkäufe

Der für uns Anleger interessante Bereich ist der Bereich „Kapitalmarkt“ und die darunter zugeordnete Rubrik „Leerverkäufe„. Hier müssen Investoren, die short in börsennotierten Wertpapieren gehen, Farbe bekennen und seit dem 1. November 2012 ihre Leerverkäufe offenlegen. Dabei muss nicht nur die erstmalige Short-Positionierung, sondern auch Veränderungen der Höhe mitgeteilt werden. Eine Meldepflicht entsteht auch, wenn eine Short-Position „glattgestellt“ wurde, also aufgelöst wurde.

Dazu kommt noch, dass die Informationen direkt veröffentlicht werden müssen. Die jeweilige Frist läuft jeweils bis um 15:30 Uhr am Handelstag, nach dem die Short-Position eingangen oder verändert wurde.

Netto-Leerverkaufsposition

Die entscheidende Kenngröße ist dabei die so genannte Nettoleerverkaufsposition. Die setzt die Zahl der leerverkauften Aktien ins Verhältnis zu der kumulierten Zahl der Aktien aller Gattungen eines Unternehmen, also Stamm-, Vorzugs- oder Namensaktien.

Je höher die Leerverkaufsposition, desto mehr Aktien haben sich die Leerverkäufer geliehen und leerverkauft. Das deutet natürlich einerseits darauf hin, dass bei dem betroffenen Unternehmen möglicherweise etwas im Argen liegt. Denn die Leerverkäufer werden bei dem jeweiligen Wert nur tätig, wenn sie die Hoffnung haben, dass die betroffene Aktie fällt und sie diese später günstiger an der Börse wieder zurückkaufen können.

Andererseits kann eine hohe Leerverkaufsposition sich auch in ihr Gegenteil verkehren. Wenn die geshortete Aktie überraschenderweise steigt, kommen die Leerverkäufer in Bedrängnis. Denn jeder Cent nach oben ist ein Cent Verlust für Leerverkäufer, denen bei steigenden Kursen die Zeit davonläuft. Irgendwann müssen alle geshorteten Aktien einmal zurückgekauft und an den Eigentümer zurückgegeben werden. Aus einer Kursbelastung kann dann ein Kurstreiber – Short Sqeeze genannt – werden.


Kommentare

Deutsche Bank – Wie weit geht es noch runter? | Trading – Boerse Aktuell 6. Juli 2016 um 17:20

[…] Mit Leerverkäufen können Anleger an der Börse auch bei fallenden Kursen Geld verdienen. Dafür verkaufen sie Aktien, die sie sich zunächst nur geliehen haben. Fällt der Kurs der Aktie danach, können sie die geliehenen Papiere später billiger wieder am Markt einsammeln und zurückgeben. […]

Antworten

Du hast eine Frage oder eine Meinung zum Artikel? Teile sie mit uns!

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *