Abgeltungssteuer – Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungsteuer, im weiteren Sinne auch Kapitalertragsteuer und Quellensteuer genannt, ist im Prinzip eine Steuer auf erzielte Kursgewinne, durch Verkäufe von Aktien und anderen Wertpapieren, sowie entstandene Zinsen und Dividenden.
Und zwar sind das 25% für jeden Privatanleger zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer in Höhe von 8% bzw. 9% der Abgeltungssteuer. Der Steuersatz inklusive Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer beträgt somit zwischen 26,38% und höchstens 28%.
Wie funktioniert die Abgeltungssteuer?
Ein einfaches beispiel der Abgeltungssteuer:
Gehen wir mal von dem Fall aus Sie kaufen 10 Aktien für 100€ je Aktie. Sie kaufen also für 1.000€ Aktienanteile ein. Nun steigen diese Aktien im Preis von 100€ auf 120€ je Aktie und Sie verkaufen nun diese Aktien wieder.
Ihnen ensteht also nun ohne Berücksichtigung der Kontoführungsgebühren ein Gewinn von 200€.
Auf diesen entstandenen Gewinn in Höher von 200€ wird nun die Abgeltungssteuer in Höher von 25% fällig.
Natürlich können wir alle entstandenen Kosten wie Kontoführungsgebühren oder Brokergebühren usw. auch geltend machen. Letztendlich fällt die Abgeltungssteuer auf die erreichten Gewinne abzüglich aller Kosten an.
Normalerweise:
Dieser Betrag wird automatisch nach Verkauf der Aktie an das Finanzamt weitergeleitet (wenn man Aktien online kauft, dann erledigt das beispielsweise der Online-Broker. Ansonsten macht es Ihre Hausbank, wenn Sie dort Aktien kaufen). Die Abgeltungssteuer muss also bei der Steuererklärung nicht mehr angegeben werden.
Ausnahme:
Wenn man bei einem ausländischen Broker angemeldet ist, dann muss man die Abgeltungssteuer in der Regel selbst über die Jahressteuererklärung abführen. Der Aufwand ist dadurch für einen natürlich höher. Man hat aber den Vorteil, dass man mit den zu bezahlenden Steuern noch bis Jahresende „arbeiten“ kann. Beim ausländischen Online-Broker LYNX, wo man online Aktien kaufen kann, ist es zum Beispiel so, dass die Abgeltungssteuer nach einem realisierten Gewinn nicht automatisch abgeführt wird.
Die Abgeltungssteuer für Kapitalvermögen gibt es seit 1. Januar 2009 und entstand aus der Erneuerung der Kapitalertragssteuer, um die Besteuerung zu vereinfachen. Bevor die Abgeltungssteuer eingeführt wurde, musste man keine Steuern auf Wertpapiere zahlen, die man länger als ein Jahr gehalten hat (wirklich schade, dass das heute nicht mehr gilt).
Nur der Vollständigkeit halber: Wenn man mit Aktien Verluste macht, muss natürlich keine Abgeltungssteuer bezahlt werden.
Sparer Pauschbetrag nutzen, um Steuern zu sparen
Der Staat gewährt jedem Bürger einen sogenannten „Sparer-Pauschbetrag“ (hieß früher „Sparerfreibetrag“) in Höhe von 801 Euro. Das bedeutet, dass Kapitalerträge bis zu dieser Summe steuerfrei sind. Die Abgeltungssteuer fällt also erst bei Einkünften oberhalb dieses Betrags an. Anhand eines Freistellungsauftrags (Definition), den man an die eigene Depotbank weiterleitet, kann man verhindern, dass die Bank die Abgeltungssteuer automatisch abführt. Alternativ kann man sich zu viel gezahlte Steuern im Nachhinein über die Steuererklärung zurückholen.
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