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Aktien Formen – Nennwertaktien

Die Nennwertaktie (auch Nennbetragsaktie) ist eine Form der Aktie, die über einen festen Nennwert einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft darstellt (§ 8 AktG). Im Gegensatz zu Stückaktien, die alle einen gleichen Anteil einer Gesellschaft abbilden, lassen sich Nennbetragsaktien zu völlig unterschiedlichen Nennbeträgen emittieren.

Nennwertaktien

Die Nennbetragsaktie hat in Deutschland eine lange Geschichte. Mit dem Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (ADHGB) in der Fassung vom 11. Juni 1870 wurde der Mindestbetrag für eine Aktie auf 50 Vereinsthaler festgesetzt. Das Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktiengesetz) vom 30. Januar 1937 nannte explizit die Form der Nennbetragsaktie. Damals war es ausschließlich möglich Nennbetragsaktien zu emittieren, die wiederum einen Mindestnennbetrag von 1000 Reichsmark haben mussten.[2] Später mussten die Aktien in Deutschland dann auf einen Nennwert lauten (§ 6 AktG a.F.), wobei ein Mindestnennbetrag von zunächst 50 DM und später von 5 DM pro Aktie gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 AktG a.F. vorgeschrieben war. Die Aktien konnten zwar verschiedene Nennwerte haben, waren aber durch die genannten Mindestnennbeträge determiniert.

 

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Die Börsen – Aktien – Wertpapiere – Anleihen

Kapitel Thema
1 Aktien – welche Aktienformen gibt es?
  A Aktien Formen – Stammaktien
  B Aktien Formen – Vorzugsaktien
C Aktien Formen – Inhaberaktien
D Aktien Formen – Namensaktien
E Aktien Formen – Stückaktien
F Aktien Formen – Nennwertaktien
Hauptübersicht
Teil 3 – Lesezeichen Einsteiger Training – Teil 3 – Inhalte

Kommentare

Das Einsteiger Training – Teil 3 | Trading – Indikatoren 22. Oktober 2016 um 23:15

[…] Aktien Formen – Nennwertaktien […]

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